Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer "zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen". Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.
Meist wird der Pfarrgemeinderat von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt.
Je nach Größe der Pfarre sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Soziales und Jugend.
In Österreich ist der Pfarrgemeinderat für die Vermögensverwaltung zuständig und in diesem Bereich auch beschlussfähig. |